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   VG Cottbus, 11.06.2020 - 5 K 164/20.A   

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VG Cottbus, 11.06.2020 - 5 K 164/20.A (https://dejure.org/2020,14746)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.06.2020 - 5 K 164/20.A (https://dejure.org/2020,14746)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 5 K 164/20.A (https://dejure.org/2020,14746)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.06.2020 - 5 K 164/20
    Im Übrigen wäre ein solcher Hinweis jedenfalls nicht geeignet, den Betroffenen abzuhalten, den Rechtsbehelf - hier die Klage - überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - BVerwG 3 PKH 5.15 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 31. August 2015 - BVerwG 2 B 61.14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 16. November 2012 - BVerwG 1 WB 3.12 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 5.15

    Rechtsbehelfsbelehrung mit irreführendem Zusatz

    Auszug aus VG Cottbus, 11.06.2020 - 5 K 164/20
    Im Übrigen wäre ein solcher Hinweis jedenfalls nicht geeignet, den Betroffenen abzuhalten, den Rechtsbehelf - hier die Klage - überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - BVerwG 3 PKH 5.15 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 31. August 2015 - BVerwG 2 B 61.14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 16. November 2012 - BVerwG 1 WB 3.12 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12

    Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und

    Auszug aus VG Cottbus, 11.06.2020 - 5 K 164/20
    Im Übrigen wäre ein solcher Hinweis jedenfalls nicht geeignet, den Betroffenen abzuhalten, den Rechtsbehelf - hier die Klage - überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - BVerwG 3 PKH 5.15 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 31. August 2015 - BVerwG 2 B 61.14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 16. November 2012 - BVerwG 1 WB 3.12 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).
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